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Impressum
Διαχειριστές:
Konstantinos Papalamprou
und
Christina Isabelle Papalamprou
Στοιχεία μελών / εταίρων:
Konstantinos Papalamprou
Christina Isabelle Papalamprou
Στοιχεία εταιρίας:
INS - IONISO Hotel I.K.E.
Λεωφόρος Συγγρού 76, 11742 Αθήνα
Αρισμός Γ.Ε.ΜΗ.:
150042101000
Αριθμός Φορολογικού Μητρώου:
801141030
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise und Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels zustande.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Offene Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt immer mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Für diese Schadensersatzansprüche sowie für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt die gesetzliche Verjährung.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im Sonderfall ist dem Kunden eine adäquate Unterbringung in einem anderen Hotel zuzuordnen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte die gesetzliche Mehrwertsteuer steigen, werden die Preise automatisch angeglichen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 Prozent anheben.
3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozent (8 v. Hundert) bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozent (5 v. Hundert) über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein/werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3.6. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
3.7. Wir bieten eine tägliche Zimmerreinigung, einen täglichen Handtuchwechsel und einen 2 täglichen Wechsel der Bettwäsche.
3.8. Über die Aufnahme von Tieren ist es dem Hotel überlassen, im Einzelfall zu entscheiden, ob die Aufnahme gewährleistet werden kann. Die Kosten betragen pro Nacht / Zimmer 10,00 €
3.9. Bei Beschädigung oder Entwendung der Hotelgegenstände, -Interior behält sich das Hotel vor, eine Gebühr zur Wiederherstellung oder für den Ersatz zu erheben. Der Gast wird über die Situation per Email oder postalisch informiert.
4. Rücktritt des Gastes / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag muss spätestens 24 Stunden vor Buchungsbeginn schriftlich eingereicht werden. Erfolgt dieses nicht, so ist der Preis für eine Übernachtung zu dem gebuchten Tarif zu zahlen, auch wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Bei Stornierung: benachrichtigen Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher, sonst wird der Preis für eine Übernachtung zum gebuchten Tarif berechnet.
4.3. Bei Gruppenreiseverträgen (Gruppenanzahl ab 8 Personen) sind Stornierungen bis zu 10 Tage vor Buchungsbeginn kostenfrei, danach sind 20 Prozent (90 v. Hundert) des vertraglich festgelegten Gesamtpreises zu entrichten.
5. Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglichen gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass diese dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Bei früherer gewünschter Bereitstellung ist diese mit dem Hotel abzusprechen und die Bestätigung einzuholen. Die Anreise am Anreisetag kann bis spätestens 21.00 Uhr erfolgen. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, hat dieser rechtzeitig das Hotel zu informieren. Sollte der Gast weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens des Hotels das Recht, im Sinne der Schadenminimierung das Zimmer ab dem folgenden Tag für eine weitere Vermietung freizugeben.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % (50 v. Hundert), ab 18.00 Uhr 100% (100 v. 100) des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
7. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder Ihre Gäste verursachten Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert. Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; dasselbe gilt für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
7.4.Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5. Eine Haftung des Hotels bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Kreditkartendaten und elektronischen Daten ist unter Berücksichtigung des Abs. 1 Satz 2 und 3 dieser Ziffer ausgeschlossen.
7.6. Das Hotel ist ein reines Nichtraucherhotel. Sollte ein Gast im Zimmer rauchen, nehmen wir uns das Recht, eine Gebühr in Höhe von 250,00 € für die Sonderreinigung zu erheben.
7.7. Bei Schlüsselverlust oder Nichtrückgabe erheben wir Kosten in Höhe von 75,00 €.
8. Corona Verordnung
8.1. Bitte halten Sie sich an die geltenden Corona Verordnungen:
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Hotelaufnahmevertrag ergeben ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
9.4. Es gilt griechisches Recht.
10. Salvatorische Klausel
10.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Form.
10.2. Sollten einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen des Leistungserbringers oder Betreibers finden nur dann Anwendung, wenn dies im Einzelfall vorher schriftlich im Reservierungsvertrag vereinbart wurde.
Stand: Januar 2022
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